|
|
Grundgesetz oder Reichsverfassung als Vorbild?
von Herrmann Rudolph
|
|
|
Liebe Leser, es ist fast nicht zu glauben was uns
zugetragen wurde: Schon vor über 13 Jahren, am 1.8.2013, äußerte sich der damalige japanische Vize-Premier und Finanzminister Taro Aso: „Die deutsche Weimarer Verfassung wurde unbemerkt, ohne dass es jemandem auffiel, durch die Verfassung der Nationalsozialisten ersetzt. Warum lernen wir nicht von dieser Taktik?" Weiter sagte er, dass „die Taktik der Nationalsozialisten im Deutschen Reich bei der Änderung der Reichsverfassung durchaus als Vorbild tauge. (https://www.sueddeutsche.de/politik/nazi-vergleich-in-japan-vize-premier-aso-lobt-hitler-taktik-1.1736036)
Ist das eine Erkenntnis, die man bei der Entwicklung des
bundesdeutschen Grundgesetzes zur Grundlage hätte machen können? Aber 1949
wurde „unser“ Grundgesetz ja von den Alliierten im Auftrag einer kleinen,
internationalen Weltherrschaftsträumer-Clique diktiert. Was heißt eigentlich:
Grundgesetz?“ Dazu sollte man die Rede des Abgeordneten Carlo Schmid /SPD) im Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 kennen: https://www.slpb.de/fileadmin/media/Themen/Geschichte/CSchmid_GG.pdf Zitat C. Schmid: „Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder WestDeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“ Carlo Schmid setzte sich auch für den Artikel 146 im Grundgesetz ein: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. - Dieser Artikel steht bis zum heutigen Tage im Grundgesetz!
Was ist eine Verfassung? Überhaupt, der Begriff „Verfassung“ ist falsch, denn eine Verfassung ist ein vom Volk selbstgestimmtes Gesetzeswerk zur Regelung der gesellschaftlichen (oder auch volksgemeinschaftlichen) Grundordnung. Ein „Grundgesetz“ ist gemäß Artikel 43 der „Haager Landkriegsordnung“ ein „Besatzerrecht zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Disziplin in einem besetzten Gebiet.“
In diesem Zusammenhang ist daraufhin zuweisen, dass die Wiedergeburt der Deutschen Nation nicht dadurch in die Wege geleitet wird, wenn man als Staatsführung unverantwortlichen Majoritäten unter dem Einfluss bestimmter Parteidogmen folgt, sondern nur durch den Einsatz national gesinnter Führungspersönlichkeiten, wie man sie in bundesdeutschen Politkreisen nicht findet!
Im Deutschen Reich galt zuletzt, dass Staatsbürger nur der sein kann, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer Deutschen Blutes ist. So gehört auch Deutschösterreich zum Deutschen Mutterland. Und zwar nicht aus Gründen irgendwelcher, wirtschaftlichen Erwägungen heraus, sondern weil gleiches Blut in ein gemeinsames Reich oder einen gemeinsamen Staat gehört! Ob diese grundsätzlichen Betrachtungen noch heute anzuwenden sind, soll hier nicht Gegenstand der Betrachtung sein.
Kommen wir jetzt zurück zu den Betrachtungen des o.g. Japaners
und damit zur Frage ob eine Volksgemeinschaft, eine
Wohlfühlvolksgemeinschaft, eine Verfassung nach US-amerikanischem Muster benötigt? Betrachten wir zunächst einmal was eine Verfassung eigentlich ist. Der Blick in ein gutes Lexikon offenbart: „Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Verfassungen enthalten meist auch Staatsaufgaben- und Staatszielbestimmungen. Die Handlungen der staatlichen Organe sind formal und inhaltlich an die Vorgaben der Verfassung gebunden. Eine Verfassung entspricht so den „Grundsätzen eines republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates.““
Bereits 1849 hat die Frankfurter Nationalversammlung einen Verfassungsentwurf (Paulskirchenverfassung) für ganz Deutschland vorgelegt. Obwohl dieser Entwurf vom preußischen König und anderen Fürsten nicht angenommen wurde, hatte er Einfluss auf die späteren Diskussionen. Eine überregionale deutsche Verfassung wurde erstmals 1867 in Kraft gesetzt, nämlich die Verfassung für den Norddeutschen Bund. Der Entwurf entstand unter Führung von Otto von Bismarck und wurde von den norddeutschen Einzelstaaten akzeptiert. Dann aber beriet der konstituierende Reichstag darüber, der eigens zu diesem Zweck gewählt worden war. Die so entstandene Verfassung war also keine oktroyierte (allein von Monarchen auferlegte), sondern eine vereinbarte Verfassung. Mit kleineren Veränderungen wurde daraus 1871 die Verfassung des Deutschen Reiches. Die sogenannte Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 löste jene Verfassung von 1871 ab und etablierte erstmals die Staatsform der Republik für den Deutschen Gesamtstaat. Sie erhielt auch einen Grundrechtskatalog, während die Regelung der Grundrechte zuvor den Einzelstaaten überlassen worden waren. Die Deutschen durften nun neben dem Reichstag auch das Staatsoberhaupt wählen und über Volksentscheide (die wie heute wieder aber nicht bindend für die Politiker sind) die Politik mitbestimmen.
Was aber brachte Taro Aso zu seiner Aussage? Die „Weimarer Verfassung“ wurde bereits nach 1933 weiterentwickelt. Fragt man dazu ein Lexikon wird es schon recht schwammig: „Offiziell wurde die Weimarer Reichsverfassung nie abgeschafft, aber durch die nationalsozialistische Gesetzgebung und Verfassungswirklichkeit ausgehöhlt. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das mit Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft trat. Aus der Weimarer Verfassung von 1919 wurden Teile in das Grundgesetz übernommen“.
Was heißt denn „offiziell nie abgeschafft aber
ausgehöhlt“? - Nehmen wir einige Formulierungen mal heraus und gehen davon
aus, dass mit ausgehöhlt eigentlich angepasst und korrigiert gemeint ist,
dann macht es plötzlich viel mehr Sinn. In etwa so: Die Verfassung des
Deutschen Reiches vom 11. August 1919 ist als Gesamtwerk durch die
nationalsozialistische Revolution überflüssig geworden. Nur einzelne
Bestimmungen, die mit dem Neuaufbau und der politischen Ordnung vereinbar
sind, gelten fort!
Denn genau diese Formulierung findet sich auch im Deutschen Sach- und Sprachwörterbuch für Schule und Haus „Der Volks-Brockhaus“ von 1939, das der Redaktion des TK vorliegt. Weiter ist da zu lesen, dass seit 1933 eine neue Verfassung entwickelt wurde, die in einer Reihe grundliegender Verfassungsgesetze ausgeprägt ist und durch eine neue Verfassungsurkunde abgeschlossen werden wird. Dem Deutschen Volk wurde dies in einer Grundsatzrede durch den Reichskanzler und Reichspräsidenten am 30. Januar 1937 kundgegeben. Kennzeichen dieser Verfassung sollte selbstverständlich der völkische Gedanke mit allen erforderlichen volksführenden und staatsbestimmenden Organisationen sein. Auch die Reichseinheit, in der die Länder keine „Eigenstaatlichkeit“ mehr besitzen, wurde festgelegt. Bestandteil waren somit das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) vom 24.3.1933, die Gesetze zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31.3. u. 7.4.1933, das Gesetz über Volkabstimmungen vom 14.7.1933, das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14.7.1933, das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1.12.1933, das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30.1.1934, das Gesetz über das Staatsoberhaupt vom 1.8.1934, das Reichsstatthaltergesetz vom 30.1.1935, die Deutsche Gemeindeordnung vom 30.1.1935, das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 16.3.1935, das Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 13.3.1938 und das Gesetz über die Wiedervereinigung der Sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich vom 21.11.1938. Weiterhin waren die Standorte und die Geschäftsbereiche der einzelnen Ministerien und die Namen der verantwortlichen Minister gelistet.
Zusammenfassend war alles enthalten, was den „Wohlfühl-Ablauf“ in einer Volksgemeinschaft garantiert. Braucht man da eine andere Regel?
„Ja aber das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14.7.1933 war doch ein diktatorischer Akt“, hört man jetzt vielleicht kritische Stimmen rufen. Bedenken sie aber liebe Zweifler, dieses Gesetz garantierte den Einparteienstaat und beendete in Deutschland die „parlamentarische Demokratie“, die schon damals ein Konstrukt der Alliierten und ihrer Hintergrunddrahtzieher war und ja bekanntlich in Inflation, Massenarbeitslosigkeit, Hunger und Not endete. Der Einparteienstaat war damals notwendig, um den zersetzenden Kräften der gegen Deutschland gerichteten Kreise einen Gegenpol mit alleiniger Entscheidungsbefugnis gegenüber zu stellen. Es ging damals wie heute gegen die diabolischen Pläne der kleinen, internationalen, verbrecherischen Clique mit Weltherrschaftswünschen zu agieren.
Auch im Knaurs Konversations-Lexikon A-Z von 1936 wird ähnlich argumentiert. Dort heißt es: „Die Reichsverfassung von 1919, … ist in wesentlichen Teilen durch die Gesetzgebung der Nationalsozialistischen Revolution gegenstandlos geworden. Weitere Neugestaltung ist im Gange.“
Und außerdem gilt: „Das Gewissen einer moralischen Persönlichkeit ist ein weit größerer Schutz gegen den Missbrauch eines Amtes als die Aufsicht des Parlaments oder die Gewaltenteilung.“
Festzustellen ist somit, dass eigentlich jede Diskussion um eine gültige oder wiederherzustellende Verfassung für die künftige Volksgemeinschaft überflüssig ist. Es ist alles vorhanden! Oder?
Dennoch ist dieser Tage an politischen Stammtischen immer wieder die Forderung nach einer Verfassung zu hören. Einige Volksgenossen wollen eine völlig neue, andere fordern die Wiederherstellung der Verfassung von 1919 und wieder andere wollen die von 1871 oder gar den Entwurf von 1849 wieder aufgreifen. Nun nahezu 170 Jahre alte Entwürfe sind wohl nicht der Rede wert und das Kaiserreich ist letztlich auch gescheitert und niemand möchte hoffentlich ernsthaft diese Verhältnisse zurückhaben. Einen Bismarck werden wir so schnell nicht wiederfinden, denn nach ihm ging es damals mit dem Kaiserreich nur noch bergab. Woran auch schon damals die Clique der Weltherrschaftsträumer die Schuld trägt.
Woher also der Wille in nationaldenkenden Kreisen eine Verfassung oder gar das Kaiserreich wiederherstellen zu müssen?
Derzeit ist die Clique der Weltherrschaftsträumer zerstritten, was auch die Berichte der letzten Bilderbergerkonferenzen und ähnlicher Veranstaltungen bestätigen. Man ging dort ohne Beschlüsse auseinander. Einige wollen versuchen ihre gescheiterten Pläne weiterhin umzusetzen, während andere aus diesen Kreisen alles was seit 1918 passiert ist rückgängig machen wollen, da dies erst zum Scheitern ihrer Weltherrschaftspläne führte. Diese Gruppe will in Europa wieder die Monarchien installieren und für Deutschland einen von ihnen kontrollierten Kaiser einsetzen.
Und diese Kreise senden ihre Agenten an völkischpolitische Stammtische um dort ein Gefasel von Verfassungen 1871 oder gar 1849 anzustoßen. Es gilt also einmal mehr: „Die Agenten sind unter uns!“ Nicht nur die Systemagenten, auch direkt die der kleinen, Clique!
Aber wir, die tatsächlich Aufgeklärten, haben beide Agenten-Gruppen längst durchschaut und schmunzeln beim Thema Verfassung künftig wissend in uns hinein!
Vorrangig ist es von uns völkisch, national Denkenden noch immer die Aufgabe durch Aufklärung aus dem vorhandenen Volk wieder ein wissendes, intelligentes Deutsches Volk zu machen! Unser Deutsches Volk wird niemals untergehen und das „Heilige Deutschland“ wird noch in Tausenden von Jahren dastehen, wenn diese kleine Clique heute noch international tätiger Unterdrücker längst für immer vergessen ist und die Geschichtsbücher ihre Welteroberungsversuche belächeln werden! Sie können uns unterdrücken, sie können uns meinetwegen schlagen oder gar töten, aber aufgeben, also kapitulieren werden wir nicht.
So ist abschließend festzustellen, dass sich die Auseinandersetzung mit dem Thema Verfassung durchaus lohnt. Ein Einsatz für Volk und Land lohnt sich immer. Aber grundsätzlich bedarf es keiner neuen von Grund auf, neu erdachten Verfassung im herkömmlichen Sinne, wenn man die schon von den Ahnen erarbeiteten Grundsätze befolgt! Eine Verfassung muss „Dem Deutschen Volke“ gewidmet sein, so auch bekanntlich die Inschrift am Eingangsportal des Reichstags!
Sollten wir uns, wie der Japaner Aso, nur noch ein Datum zu diesem Thema merken, den 30. Januar 1937?
Auf in die neue Volksgemeinschaft wo Freiheit, Friede, Recht und Wahrheit gelten!
Herman Rudolph – Terra-Kurier.de / 2013 bis 09.2026
|