Terra-Kurier präsentiert:

Gedanken zu Organspenden -

Organspende ist Mord!

... aber informieren Sie sich selbst, liebe Leser!



Aufgrund der immer wieder auffrischenden, öffentlichen Diskussion ist es erforderlich, einmal grundsätzliche Gedanken zum Thema Organspenden anzustellen.

Viele Menschen haben heute bereits einen Organspender-Ausweis, auch wenn nicht jeder davon sich tatsächlich mit dem Gedanken anfreunden kann, nach seinem Tod erneut auf einem OP-Tisch zu landen und dort auf verwertbare Teile überprüft zu werden. Die Rettung von Menschenleben, die Rettung eines Anderen, hat dabei für diese Organspendenbefürworter oberste Priorität. Doch stehen Sinn und Nutzen dabei wirklich außer Frage? Ist die vermeintliche Rettung eines Menschenlebens hier bedingungslos der Unversehrtheit des eigenen, wenn auch toten, Körpers zu bevorzugen?

Der Bedarf an Spenderorganen ist weit höher als das Angebot. Entsprechende Patienten warten jahrelang auf Ersatzorgane. Nicht selten versterben die Betroffenen, bevor das passende Organ gefunden ist. Somit sind Organspende-Organisationen daran interessiert, bestehende Regelungen neu zu fassen, um so eine höhere Anzahl von zu transplantierenden Organen zu erhalten.

Bisher war dies relativ eindeutig im Transplantationsgesetz festgelegt. Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt seit 1997 in der Bundesrepublik Deutschland die Zulässigkeit von Organspenden, sowohl beim Lebenden als auch beim Verstorbenen. Es gilt die erweiterte Zustimmungslösung, d.h., ohne Zustimmung des Spenders oder der nächsten Familienangehörigen (im Falle des Hirntodes) ist eine Organentnahme nicht zulässig. Mit dem Gewebegesetz vom 20. Juli 2007 ist das Gesetz auch auf menschliches Gewebe anwendbar. Obwohl auch Blut als Organ gilt, ist das Transplantationsgesetz für Blut, Blutbestandteile und Blutprodukte nicht anwendbar. Für diese gilt das Transfusionsgesetz.

Der Hirntod muss sicher belegt sein, außerdem muss eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegen. Gibt es keinerlei schriftliche Fixierung, müssen die Angehörigen über das weitere Vorgehen entscheiden, was der Verstorbene vermutlich gewünscht hätte. Der Hirntod ist eine in der Medizin verwendete Todesdefinition bei Menschen, deren Kreislauf mit künstlichen Mitteln aufrechterhalten wird. Der Begriff bezeichnet das irreversible Ende aller Hirnfunktionen aufgrund von weiträumig absterbenden Nervenzellen. Mit Feststellung des Hirntodes ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt. Dem Gesetzestext nach dürfen also nur in derartigen Fällen dem für Tod erklärten Menschen Organe entnommen werden und dies auch nur wenn dieser noch zuvor zustimmen konnte. In der Praxis ist dies meist so, dass der Patient längere Zeit durch Herz-Lungen-Maschine am Leben erhalten wurde und im Koma lag. Erste Anzeichen einer Stabilisierung erwiesen sich später als trügerisch und die Ärzte stellten dann eben den Hirntod des/der Schwerverletzten fest.

Aktuell werden jetzt von den Organspende-Organisationen Vorschläge veröffentlicht, die sich auf eine Spende bereits nach dem Herztod des Spender-Patienten festlegen. Die Mediziner sollen demnach nicht mehr mindestens zwei Minuten warten müssen, um sicherzustellen, dass das Herz nicht spontan wieder zu schlagen beginnt. (ein Defibrillator wird dann also überflüssig!) Außerdem denkt man darüber nach, sich sogar über einen besonderen Patientenschutz hinwegzusetzen. Verfechter sehen in den Neuerungen eine Stärkung des Transplantationssystems und eine noch bessere Gewährleistung der Anliegen von Patienten und Angehörigen. Kritiker allerdings erkennen darin lediglich Augenwischerei, um eine bedrohliche Entwicklung schönzureden. Sie sind überzeugt davon, dass potenzielle Spender künftig eher wie künstlich am Leben gehaltene Gewebebanken behandelt werden und nicht wie schwerkranke, leidende Menschen, für die alles Erdenkliche getan werden muss. Wenn Chirurgen bereits wenige Minuten nach Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen mit der Organentnahme beginnen dürfen, obwohl noch eine, wenn auch vielleicht minimale Restaktivität des Gehirns bestehen kann, ist keine ausgewogene Patientenbehandlung beider Seiten (Spender und Empfänger) nicht mehr gewährleistet. Auch werden damit dem illegalen Organhandel weitere Möglichkeiten geboten.

Vorfälle über illegalen Organhandel, wie sie immer wieder durch die Medien gehen, werden dann zum Normalfall und bald redet dann niemand mehr von kriminellen Organspende-Praktiken durch Ärzte.

Am 25. Mai 2012 verabschiedeten die Abgeordneten im Bundestag voller Stolz weitreichende Änderungen zum Transplantationsgesetz. Voller Stolz sicherlich nur deshalb, weil man damit rechtzeitig zum eigens ausgerufenen Tag der Organspende (? !!!) eine seit Juli 2010 bestehende EU-Vorgabe endlich umgesetzt hat. Besonders hervorgehoben wurde die sogenannte Entscheidungsregelung, wonach sich künftig jeder Bürger schriftlich und verbindlich erklären muss, ob er / sie im Todesfall zu einer Organspende bereit ist. Dies jährlich wiederkehrend. Setzten sich diese Neuregelungen durch, ist künftig ein Organspendeausweis im herkömmlichen Sinn nicht mehr erforderlich, da man jeden Menschen unabhängig von diesem Ausweis als potentiellen Spender heranziehen will. Diese Spendebereitschaft soll dann künftig auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Die Information steht dann in Notfallsituationen Ärzten und Sanitätern sofort zur Verfügung. Zu hoffen bleibt dabei, dass ein NEIN zur Organspendenbereitschaft dann auch tatsächlich akzeptiert wird. Denn Niemand darf zu einer Entscheidung gezwungen werden. Organspende muss ein Akt der Selbstbestimmung sein.

Die Frage nach dem zu definierenden Todeszeitpunkt ist somit alles entscheidend. Beim festgestellten / festgesetzten Hirntod wurden die Organe zuvor künstlich am Leben gehalten, der Körper war also eigentlich längst tot. Beim Herzstillstand lebt in der Regel noch das Gehirn, stirbt aber bereits nach kurzer Zeit gemeinsam mit allen Organen. Organe eines toten Menschen können aber nicht verpflanzt werden. Somit ist die Definition ob Hirn- oder Herztod eigentlich egal, denn entnommen wird immer am so oder so noch lebenden Menschen.

Künftig wird es also Menschen geben, die nicht an einer Krankheit oder nach einem Unfall, sondern an einer willkürlich festgesetzten Todes-Definition sterben.

Überhaupt scheint man bei der Diskussion zum Thema immer nur den Focus auf den Organempfänger und sein beklagenswertes Schicksal zu lenken, der Organspender wird von vornherein als „Toter“ abgetan, dem nicht mehr zu helfen ist. Man suggeriert damit der Öffentlichkeit, dass weltweit Einigkeit über den Todeszeitpunkt eines Menschen herrscht. Doch dem ist nicht so.

In einem Land tot – im anderen lebendig. Stellvertretend für viele, denen es ähnlich ergangen ist, soll hier der Fall von Dr. Karl-Heinz Pantke, dem Vorsitzenden des Vereins LIS (Locked-in Syndrom), vorgestellt werden. Dr. Pantke erlitt ein sogenanntes Locked-in-Syndrom, bei dem ein Mensch bei vollem Bewusstsein, aber fast vollständig gelähmt und unfähig ist, sich sprachlich oder durch Bewegungen verständlich zu machen. Nach einem Stamm-Hirn-Infarkt war er nach britischer Definition tot, nach deutscher nicht. Solche Beispiele beweisen, dass Organe nicht nur verstorbenen Menschen entnommen werden.

Der Schlüssel zur Feststellung des Hirntodes ist die Hirntoddiagnostik. Die wichtigsten Voraussetzungen sind zwei klinische Untersuchungen, zwischen denen mindestens zwölf Stunden liegen müssen. Unglaublich, aber wahr: Dazu gehören Tests, die den Patienten umbringen können. Zu einer diesbezüglichen, klinischen Untersuchung gehören Reize mit Instrumenten, das Setzen von Schmerzreizen, indem der Untersuchende mit einer Nadel in die Nasenscheidewand sticht und indem vier Grad kaltes Wasser in die Ohren gespült wird. Es leuchtet wohl ein, dass solche „Reize“ einem Intensivpatienten kaum gut tun und ihn weiter destabilisieren, erst recht, wenn die Prozeduren zwei bis drei Mal durchgeführt werden. Vier Grad kaltes Wasser im Gehörgang ist nämlich ein sehr interessanter „Test“. Für das Gehirn ist das das Signal, dass der Mensch in eiskaltes Wasser gefallen ist – denn sonst würde ja nicht der Gehörgang volllaufen. Da dies häufig mit dem Verlust des Gleichgewichtssinns und der Orientierung einhergeht, ist dies ein Schock für das Gehirn. Dabei können Menschen mit Vorerkrankungen „bösartige Herzrhythmusstörungen“ erleiden. Und um einen vorgeschädigten Menschen handelt es sich ja bei einem Verunglückten, potentiellen Organspender. Sehr wahrscheinlich kann durch das Wasser im Gehörgang auch der so genannte „Tauchreflex“ ausgelöst werden, denn natürlich ist ein wassergefüllter Gehörgang Anzeiger für das Untertauchen. Beim Tauchreflex wird durch eine Stimulation des Parasympathikus die Atmung zum Stillstand gebracht, der Herzschlag verlangsamt und der Blutkreislauf zentralisiert. Doch ist das noch gar nichts. Das eigentlich Interessante ist der „Apnoe-Test“, der im Zusammenhang mit dem als Folter bekannten „Waterboarding“ das Ertrinkungserlebnis perfekt macht. Also eine Art „Waterboarding“ für schwerverletzte Intensivpatienten. Kurz: Man „testet“ eben mal, ob der Patient auch ohne künstliche Beatmung weiteratmet. Dabei wird dem hirnverletzten Patienten die künstliche Beatmung für bis zu zehn Minuten entzogen, um feststellen zu können, ob er selbstständig zu atmen beginnt. Diese Untersuchung beeinträchtigt nach Aussage von Ärzten eindeutig die mögliche Erholung eines hirnverletzten Patienten und kann sogar den Tod des Patienten hervorrufen. Bekanntlich erleidet das Gehirn schon nach wenigen Minuten ohne Sauerstoff irreparable Schäden. Wenn man nun bis zu zehn Minuten wartet, ob nach dem Aussetzen der künstlichen Beatmung eine Spontanatmung einsetzt, heißt das, dass man das Gehirn in voller Absicht absterben lässt. Bei einem Patienten, dem man dreimal hintereinander bis zu zehn Minuten die Luft entzogen hat, kann man dann natürlich leicht einen „Hirntod“ diagnostizieren. Welches Wort, liebe Leser, fällt ihnen jetzt ein? Ja genau: MORD!

Wird das Gehirn dadurch nicht geschädigt, weil zum Beispiel die Atmung doch rechtzeitig einsetzt, fehlt damit unter Umständen eine weitere wichtige Lizenz zum Morden, nämlich die „Nulllinie“ auf dem Elektroenzephalogramm (EEG) - also sozusagen der Beleg, dass das Gehirn nicht mehr arbeitet. Neben den oben genannten Untersuchungen ist nämlich vor allem das Elektroenzephalogramm – die Aufzeichnung der Hirnströme – die Lizenz zum Ausschlachten des Patienten. Das EEG ist zum Beispiel vorgeschrieben, wenn zwischen den beschriebenen klinischen Tests weniger als zwölf Stunden liegen. Aber natürlich kann ein EEG auch unabhängig davon zum Beweis des Hirntodes abgenommen und herangezogen werden. Können die Ärzte im Rahmen der oben dargestellten Torturen oder danach ein EEG mit Nulllinie vorweisen, müssen sie im Wesentlichen nur noch die Angehörigen überreden, der Organentnahme zuzustimmen. Meistens ist es ziemlich leicht, die unter Schock stehenden Hinterbliebenen zu „überzeugen“ und mit moralischen Argumenten unter Druck zu setzen. Wobei es natürlich in diesem Moment noch heißen muss: „Die mutmaßlichen Hinterbliebenen“. Das Spannende ist auch, dass immer wieder EEGs aus den Akten verschwinden. Somit kann hinterher zwar spekuliert, aber nichts bewiesen werden. Fehlten auf dem EEG die Nulllinien, dann muss dieses Protokoll aus dem Weg. Ohne ordentlichen Nachweis des „Hirntodes“ ist der Mensch nicht einmal nach der umstrittenen Definition tot. Getötet wird er dann erst durch die folgende Organentnahme. Der Organismus stirbt während der Operation (Explantation) im Rahmen der Kochsalzdurchspülung des Kreislaufsystems ab. Somit kann man zu keinen anderen Ergebnis kommen: Organentnahme ist Mord! Und zwar, weil 60 Prozent der angeblich Hirntoten wieder zu Bewusstsein kommen könnten, wenn die Ärzte das Leben des Patienten und nicht das des Organempfängers im Auge hätten.

Im Artikel 1 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland zum Schutz seiner Bürger. Wie dieser Schutzauftrag heute verstanden wird, sehen wir daran, dass Menschen faktisch bis zur Geburt rechtlos sind und straffrei getötet werden können. Das im Mai beschlossenen Gesetz sieht keine wissenschaftliche Klärung der Todesdefinition vor. Der Gesetzgeber nimmt billigend in Kauf, dass schwerkranke oder schwerverletzte Menschen durch eine Organentnahme getötet werden.

Wie ist es möglich, dass in Deutschland Gesetze beschlossen werden, die das Töten ungeborener und geborener Menschen straffrei erlauben?
Wie ist es möglich, dass man in Deutschland medizinische Eingriffe gestattet, welche die Tötung geborener Menschen zumindest billigend in Kauf nehmen?

Ernsthaft über Organspende nachzudenken lohnt erst dann, wenn zweifelsfrei geklärt ist, wann ein Mensch wirklich gestorben ist!

Sind Ärzte und medizinisches Personal selbst bereit Organe zu spenden?
Wozu eine teure Organtransplantation über sich ergehen lassen, wenn dies nur wenige Jahre das Leben verlängert?

Fragt man medizinisches Fachpersonal, Ärzte oder gar Transplantationschirurgen selbst ob sie Organspender sind, so wird man von 99% der Befragten hören, dass sie Organspende ablehnen. Dies aus dem einfachen Grund heraus, dass der Organempfänger nach erfolgter Transplantation keineswegs vollständig gesund und beschwerdefrei ist. So muss er für den Rest seines Lebens, welches auch dann nur noch wenige Jahre beträgt, Medikamente einnehmen, die sein Immunsystem künstlich nahezu völlig stilllegen, um das Abstoßen des transplantierten Organs als Fremdkörper zu unterdrücken. Auch nicht wenige Patienten, die so mehr oder weniger erfolgreich ein neues Organ erhalten haben, würden eine zweite Operation nicht über sich ergehen lassen und hätten bereits die erste abgelehnt, wenn man sie zuvor vollständig und ohne Umschweife wahrheitsgemäß über ein Leben danach informiert hätte. So verbleiben diesen Menschen wie gesagt meist nur wenige, bedauernswerte Jahre nach der Transplantation, da sie an der trotz der Medikamente vorhandenen Reaktion des Immunsystems versterben. Somit kann eine Transplantation nur als patienten- /menschenunwürdig angesehen werden. Aber eine Transplantation bringt den Ärzten und den Kliniken viel Geld in die Kassen und die Pharmaindustrie verdient kräftig auch noch mit – vor, während und nach der Operation.

Jeder Krankenhauspatient der so wie geschildert menschenunwürdig auf eine Organspende wartet, sollte diese unnütze Wartezeit lieber dazu verwenden, sein Leben bzw. seinen Nachlass zu regeln und sich im restlichen, noch kurzen Leben mit möglichst schönen Dingen beschäftigen. Krankenhausaufenthalte und das Warten auf Organspende machen zusätzlich depressiv und lassen die Patienten noch weiter – auch seelisch - erkranken.

Betrachtet man das Thema so kontrovers wie hier in diesem Artikel bleibt bei gesundem Menschenverstand nur ein NEIN zu Organspenden. Es ist überhaupt keine Frage, dass ein kranker Mensch jede Solidarität und jede mögliche Hilfe braucht, doch endet sein Anspruch an unserer Haut! Jeder der seine Bereitschaft zu Organverpflanzungen erklärt, handelt nicht human und willigt ein, dass andere mit seinem Körper Geld quasi aus dem Nichts scheffeln. Er ist im Grunde damit einverstanden, dass man ihn zum Schlachtvieh degradiert.

Auch trägt jeder Befürworter von Organspenden dazu bei, dass darüber hinaus weltweit noch ein illegaler Organhandel betrieben wird. Denn gäbe es keine Organspenden, wäre auch der illegale Organhandel nicht mehr so einfach möglich.

Statt darüber nachzudenken wie man noch mehr Menschen zur Organspende überreden kann, sollte die entsprechenden Organisationen alles daran setzen um die Forschung zur Schaffung künstlicher Organe zu forcieren. Wobei künstliche Organe auch tatsächlich künstlich / synthetisch sein müssen und nicht aus der Züchtung von sogenannten Stammzellen zu gewinnen sind. Da Embryonale Stammzellen nach Befruchtung der Eizelle im Embryo-Entwicklungsstadium aus der inneren Zellmasse gewonnen werden, sind diese Experimente moralisch und humanitär noch verwerflicher als Organentnahmen am für Tod erklärten Menschen.

Wurden hier bisher zwar ablehnende Gründe zur Organspende zusammengetragen, so wurde dennoch ein wichtiger Ablehnungsgrund bisher nicht behandelt. - Ist es nicht auch eine Frage des Blutes, Organspenden abzulehnen?

Auch wenn es heute als politisch unkorrekt gilt, aber genauso wie bei Tieren gibt es auch bei uns Menschen unterschiedliche Rassen und demzufolge auch unterschiedliche Rassemerkmale, die sich im Körper des einzelnen Menschen vererben. Tiere ordnet man ihren äußeren Merkmalen, ihren Eigenarten und ihrer Herkunft nach in Rassen ein. Da der Mensch aber keine besondere Spezies des Planeten Terra ist, gilt dies genauso für ihn. Es ist unumstritten, dass sich auf den verschiedenen Kontinenten auch bei den Menschen unterschiedliche Merkmale herausgebildet haben. Wissenschaftler im 19. und 20. Jahrhundert sprachen dabei von großrassischen Merkmalen. Auch kam es in der Vergangenheit nur in Ausnahmefällen zu nennenswerten Vermischungen zwischen diesen Großrassen. Dadurch konnten sich unabhängig voneinander Kultur, Sprache, Weltsicht, Religion und Gemeinschaft entwickeln. Diese Unterschiede sind es erst, die die kulturelle Vielfalt der Menschen auf unserem wunderbaren Planeten Terra ausmachen. Unterschiede, die aber auch nur aufgrund der räumlichen Trennung voneinander möglich waren. Unterschiede, die man durch die Vermischung des Blutes und durch den Organaustausch aufheben würde. Auf dem Weg zur totalen Globalisierung ist den entsprechenden Kreisen jedes Mittel recht. Eines davon ist auch die Verunreinigung des Blutes durch Organtransplantation.

In der Genetik (Vererbungslehre) steckt das Potential zur Höher- und Weiterentwicklung eines Volkes. Doch dieses Bewusstsein wurde durch die Globalisierer systematisch aus unseren Köpfen verdrängt. Andere Völker haben sich noch ihr eigenes Bewusstsein erhalten. In Japan ist es durchaus üblich, dass man sich seinen zukünftigen Lebenspartner nach dessen Blutgruppe aussucht. Die Blutgruppe gilt da als aussagekräftig über den Charakter und das Wesen eines Menschen. So ist es dort auch in international agierenden Großkonzernen nicht unüblich, vor Einstellung einen Nachweis über die Blutgruppe einreichen zu müssen. Durch moderne Wissenschaft gesichert ist z. B. auch, dass der überwiegende Teil des menschlichen Charakters (also auch typisch männliche oder typisch weibliche Züge) auf den Erbinformationen im Blut beruht und demzufolge also vererbt ist.

Den „Gutmenschen“ in unserem Lande sträuben sich bei so viel „Blut- und Rassenideologie“ wahrscheinlich mal wieder sämtliche Nackenhaare, dennoch ist es ein wichtiger Aspekt, der beim Thema Organspende nicht außer Acht gelassen werden darf. Auch gilt es die Frage zu stellen: Wozu eine leidvolle, teure und im Ergebnis sinnlose Organtransplantation über sich ergehen lassen, wenn die Seele unsterblich ist und man als Mensch immer wiedergeboren wird? Schon allein das in dieser Frage vorhandene, sichere Glaubensbekenntnis gilt als ein Merkmal unseres Volkes und ist unseren Gegnern, die unser ungezügeltes, nordisches Blut mischen wollen, ein Dorn im Auge.

JKS - Terra-Kurier / 15.05.2021

 



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